Jungscharlager

        Niedersachsen Süd                    

Teilnahmebedingungen Kreisjungscharlager


Freie ev. Gemeinden Niedersachsen Süd-Kreis, Von-Thünen-Str. 1, 31135 Hildesheim


1. Anmeldung


Wir bitten, die Anmeldung mittels des Anmeldeformulars und ggf. Extrablatt für Besonderheiten
(z.B. Allergien, Medikamente usw.) an folgende Adresse zu richten:
Lars und Beate Schröder, Holthusenring 3, 31199 Diekholzen
Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen und des Zahlungseingangs des Teilnehmerbeitrags. Mit der Abgabe der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, werden die übrigen Anmeldungen auf die Warteliste gesetzt (wieder in Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen). Teilnehmen können Kinder im Alter von 8 - 13 Jahren. Ausnahmen sind mit dem Veranstalter zu klären (zuständig: Lars und Beate Schröder)
Der Teilnahmebeitrag beläuft sich auf 65 Euro. Für jedes weitere Geschwisterkind reduziert sich der Preis auf 60 Euro. Anmeldeschluss ist der 08.05.2024.
Für den Geldeingang wird eine 1-tägige Banklaufzeit berücksichtigt, demnach ist eine Überweisung am 09.05.2024 noch ausreichend.

2. Zahlung

a) Wird ein ausgefülltes Sepa-Mandat eingesandt, kann der Teilnahme-Beitrag unsererseits von Ihrem Konto eingezogen werden. Der Einzug erfolgt Zeitnah nach Eingang der Anmeldung
Erfolgt eine Rücklastschrift, so fallen zusätzlich 5 Euro Bearbeitungsgebühr an. Der volle Teilnehmerbeitrag ist dann inkl. Bearbeitungsgebühr zu überweisen. Eine weitere Abbuchung erfolgt nicht.
b) Der Teilnahmebeitrag wird mit der Anmeldung fällig und ist bis spätestens 08.05.2024 (frühestens ab dem 02.01.2024) auf folgendes Konto einzuzahlen:

FeG Kreiskasse,
Niedersachsen-Süd-Kreis
Spar- und Kreditbank eG
IBAN: DE32452604750006624501
BIC:    GENODEM1BFG
Verwendungszweck: JSL 2024 , Vor- und Nachname des Teilnehmers


3. Teilnahmebestätigung

Wenn die Anmeldung erfolgt ist, und der Betrag auf dem Konto eingegangen ist, erhält der Teilnehmer seine Teilnahmebestätigung. Wegbeschreibung bitte bei Bedarf anfordern.


4. Rücktritt

Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber Lars und Beate Schröder erfolgen. Für den Fall des Rücktritts ergeben sich folgende Stornokosten:
Absage bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn: 5 Euro
Absage 4 Wochen vor Freizeitbeginn bis Beginn der Freizeit: 60% des Teilnehmerbeitrags
Absage nach Beginn der Freizeit: kompletter Teilnehmerbeitrag
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der schriftlichen Abmeldung beim Anbieter der Maßnahme. Stellt der Teilnehmer eine Ersatzperson, oder befinden sich noch Teilnehmer auf der Warteliste, so fallen lediglich 5 Euro Bearbeitungsgebühren an.

5. Haftung

Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen.

6. Versicherung

Für den Verlust von Sachen haftet der Teilnehmer bzw. dessen Eltern. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmers in Anspruch genommen.

7. Einnahme von Medikamenten im Regel- und/oder Notfall

Wenn der TN während der Freizeit medizinisch unvermeidliche Medikamente benötigt und diese nicht vor oder nach Besuch der Freizeit eingenommen werden können, so wird folgende Vorgehensweise der Lagerleitung vom Erziehungsberechtigten zugestimmt:.
Die Medikamente müssen vom Erziehungsberechtigten namentlich gekennzeichnet und mit einer verständlichen Einnahmeanweisung versehen sein. Sie ist so eindeutig zu gestalten, dass keine Missverständnisse, beispielsweise bezüglich der Dosierung möglich sind und zweifelsfreie Vorgaben existieren. Muss das Medikament gekühlt gelagert werden, muss dies ebenfalls gut sichtbar vermerkt werden. Die Übergabe der Medikamente erfolgt bei der Anmeldung des Kindes vor Ort. Hier sollte auch zusätzlich noch einmal die Einnahmeanweisung abgesprochen werden.
Der Erziehungsberechtigte gibt sein Einverständnis, dass die Mitarbeiter bei dem Teilnehmer gegebenenfalls Splitter und Zecken entfernen, Wunden desinfizieren sowie nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Pflaster verabreichen dürfen. Zudem ist es den Mitarbeitern gestattet den Teilnehmer mit einem privaten PKW zum Arzt oder ins Krankenhaus zu bringen.

8. Bildmaterial

Mit der Veröffentlichung von Ton- Foto- und Video- Bildmaterial auf CD, DVD, im Rundfunk, Fernsehen, Internet oder in Printmedien, bin ich einverstanden.
Mit der Anmeldung wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von Personenabbildungen der Teilnehmer übertragen werden, sofern diese während des Jungscharlagers erstellt wurden. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Teilnehmer erkennbar abbilden.
Abbildungen dürfen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch in veränderter Form (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration, zu Werbezwecken und zur Veröffentlichung auf Datenträgern verwendet werden.
Der Fotograf bzw. die Fotografin überträgt gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.

9. Datenverarbeitung

Es wird darauf hingewiesen, dass die uns mitgeteilten Daten für die nötige Abwicklung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

10. Spielregeln

Ich gestatte meinem Kind während des Jungscharlagers die Teilnahme an allen Freizeitveranstaltungen wie Baden, Wandern, Klettern etc. Es darf sich auch in Kleingruppen vom Lagerplatz entfernen. Unter Aufsicht darf mein Kind mit Hammer, Säge, Beil etc. arbeiten.
Sollte mein Kind sich während des Jungscharlagers nicht an die Lagerregeln halten und setzt sich trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenseins hinweg oder begeht er sonstige grobe Verstöße, hat das Betreuerteam das Recht, den Teilnehmer in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Erziehungsberechtigten/Eltern  nach Hause zu schicken oder von den Eltern abholen zu lassen.

Die Lagerregeln sind im folgenden nochmals aufgeführt.

Wir bleiben alle im abgegrenzten Bereich des Lagers

Alle Kinder schwimmen nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters

Die Bühne wird nur nach Aufforderung betreten

Alle Utensilien, wie Technik, Musikinstrumente, etc. werden unberührt gelassen

Beim Signal kommen wir alle sofort zum Treffpunkt

Bei den Mahlzeiten warten wir die Ansagen ab und stehen erst nach Erlaubnis auf.

Unseren Müll entsorgen wir in den Mülleimer

Sämtliche Streiche sind tabu